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Beitragsordnung

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§ 1 – Allgemeines

1.    Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.

2.    Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr immer ab dem 01.01.

3.    Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

§ 2 – Beiträge

1.    Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge gemäß § 1 der Satzung und ausschließlich in Geld zu leisten.

2.    Der Jahresbeitrag wird pro Person auf 24,00 € festgelegt.

3.    Der Jahresbeitrag kann vom Mitglied auf freiwilliger Basis aufgestockt werden.

§ 3 – Zahlungsweise und Fälligkeit

1.    Der Jahresbeitrag ist am 31. Januar eines jeden Jahres fällig. Im Beitrittsjahr sind mit Ablauf des Beitrittsmonats bis zum Beginn des neuen Geschäftsjahres 2,00 € /Monat fällig.

2.    Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, wird eine Abbuchung des Mitgliedsbeitrages per SEPA-Lastschriftverfahren bevorzugt.

3.    Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten Ihre Beiträge bis spätestens zum Ablauf des jeweiligen Beitrittsmonats im Beitrittsjahr.

4.    Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen.

5.    Bei Mahnungen werden Mahngebühren erhoben. Bei Lastschriftrückgaben wird der Betrag der jeweils geltenden Gebührenordnung fällig.

§ 4 – Vereinskonto

Soweit die Beitragszahlung nicht per SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt, ist sie nur auf das folgende Konto zulässig:

Frankfurter Volksbank

IBAN: DE15 5019 0000 7200 5871 83

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