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Danke für Ihre Spende!

Vielen Dank, dass Sie die Arbeit der Kinderengel mit Ihrer Spende unterstützen!

Nur dank regelmäßiger Spendeneingänge könne wir schwer kranken Kinder und ihren Familien dort helfen, wo es am Nötigsten ist und vielleicht auch einfach mal einen Herzenswunsch erfüllen.


Benötigen Sie eine Zuwendungsbescheinigung (“Spendenquittung”)?

Wir sind durch das Finanzamt Frankfurt am Main III gem. Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO vom 26.05.2020 wegen Förderung mildtätiger Zwecke von der Körperschaftssteuer befreit und können Ihnen daher auf Wunsch eine Zuwendungsbescheingung nach §10b des Einkommenssteuergesetzes ausstellen.

Bitte nutzen Sie das folgende Kontaktformuar, um eine Zuwendungsbescheinigung anzufordern.

Für Spenden bis 300,00 Euro genügt ein vereinfachter Zuwendungsnachweis, den Sie sich hier herunterladen können.


    Ja, bitte schicken Sie mir eine Zuwendungsbescheinigung.


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