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Rechtlicher Hinweis:
Wir sind nach §5 Abs. 1 Nr. 9 des des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach §3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit und können Ihnen daher auf Wunsch eine Zuwendungsbescheingung nach §10b des Einkommenssteuergesetzes ausstellen.
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